Notar für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kleine und große Unternehmen können sich mit Ihren Anliegen gleichermaßen an einen Notar wenden. Der Notar übernimmt nicht nur die gesamten Anmeldungen zum elektronischen Handelsregister, sondern berät Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer auch in allen anderen Fragen.
Bei Unternehmensgründern geht es vielfach darum, aus der Fülle der möglichen Rechtsformen die im Einzelfall optimale Gestaltung herauszufinden. Bei bereits bestehenden Gesellschaften soll die Rechtsform nicht selten an geänderte Verhältnisse angepasst werden: notarielle Umwandlungen machen solche Änderungen reibungslos möglich. Die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Der Gesetzgeber hat daher für Kapitalgesellschaften die Mitwirkung eines Notars vorgesehen. Schließlich betreue ich als Notar auch Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Unternehmenskäufe oder internationale Umstrukturierungen.

Notar
Dr. Thomas Wachter
Tel: 089-998 901 10
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